An die Generalstaatsanwaltschaft 26135 Oldenburg - Unna 23.1.2024

Dieser Antrag zur Wiederaufnahme der eingestellten Klage vom 6.9.32 unter AZ; xyz, ist Ihnen per Einschreiben zugestellt

Wir haben m.E. die berechtigte Frage an Sie, ist es rechtens, wenn unsere Beschwerde, als Rückgabe vom OLG OL an dir STAUR, wie in der Anlage 3 im Original-Antrag beigelegt, von uns bis dahin mehrfach deutlich gemacht wurde, dass die Klageeinstellung FSLSCH gewesen ist, eine Korrektur auf Grund des eindeutigen Diebstahls im voraussichtlich Wert von 20.000 €, neu von der STAUR beurteilt werden muss, damit Diebe ohne korrektem Urteil im Willen der STAUR NICHT bestraft werden ?

Das darf nicht sein !

Bestregents Jürgen Riesen,

Folgende Anlagen liegen im Original in deb Anlagen als beweise anbei

1. SV - zur endgültigen Weigerung einer Neuverhandlung  vom 8.12.2023

2.Das Klageeinstellungs-Urteil vom 23.2 2023, u.a. weil der RA in Emden unsere Gegendarstellung nicht an die STAUR weiter geleitet hat.

3. AW am ca 15.5.22 an die STAUR zu Hd an den ersten Staatsanwal = Die Klageeinstellung ist FALSCH

4. Eindeutiger Vorvertrag vom 7.7.22 zum nur notwendigen Refit und Erlaubnis zum Einräumen, ohne Erlaubnis, etwas auszuräumen.

Der Vorvertrag lag der STAUR in der Pol. BSBF in der Anlage 5. Damit war auch für die STAUR deutlich, was gemacht werden durfte und was NICHT. Die Klage-Einstelllung war und ist ein Fehlurteil.

5. Eindeutige Refit-Liste zur Pos 4, mit dem Hinweis, was davon am 15.8.22 nur gemacht wurde

6. Unsere ODYSSEE seit der Suche im Febr 22 und der Anzeige vom 6.9.22 mit den Hinweisen darin, auf alle Beweise des Diebstahls, als Entwendungen durch deren Frust, keinen BFS zu haben, also keine eigenen Absicherungen für uns zu bekommen. Somit gab es keine kostenlose Nutzung der DELLE.

7. Entwurf an STAUR (wird erst verschickt, wenn es von Ihnen keine positive Mitteilung gibt)

Weil dann Unrecht zu RECHT wird und Widerstand Pflicht ist. (Bertold Brecht)

Gerne ein persönliches Gespräch in Oldenburg und weitere Unterlagen zur Klärung o.g Fakten

Weitere Beweise zum eindeutigen Diebstahl können über die Anlage 6 angefordert werden